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Kernausbildung Mediation
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Zertifizierung
Die Bezeichnung „Mediator“ ist nicht geschützt, d.h. es handelt sich hier (noch) nicht um ein staatlich geregeltes Berufsbild.
Wenn Sie die Dienste eines Mediators in Anspruch nehmen möchten, so empfiehlt es sich, nach Ausbildung und Qualifikation zu fragen.
Im Interesse von Transparenz und Vereinheitlichung von Qualitätsstandards haben sich die großen Mediationsverbände auf einen Ausbildungsumfang von mindestens 200 Zeitstunden als Ausbildungsgrundlage für ihre verbandsinternen Zertifizierungen geeinigt.
Die Tätigkeit als Mediator ist jedoch nicht an eine Zertifizierung gebunden.
Für eine Zertifizierung beim Bundesverband für Mediation in Wirtschaft- und Arbeitswelt (BMWA) sind alle drei Stufen unseres Ausbildungsangebotes erforderlich.
Darüber hinaus sind noch weitere Nachweise, wie z.B. dokumentierte Mediationsfälle, notwendig. Für die genauen Voraussetzungen erkundigen Sie sich auf der Website des
BMWA unter dem Stichpunkt „Zertifikation“.
Das S.I.K. erteilt nach Abschluss der Kern- und der Aufbauausbildung das Zertifikat „Mediator/in S.I.K.“ . Das Zertifikat umfasst einen ausführlichen Qualifikationsnachweis sowie eine Selbstverpflichtung, nach den definierten ethischen und fachlichen Richtlinien des S.I.K. zu arbeiten.
